Ferienjob bei Mercedes

Alle wichtigen Infos für Ferienbeschäftigte bei Mercedes in Ludwigsfelde

13.07.2018 | Wenn Du gerade einen Ferienjob bei Mercedes in Ludwigsfelde machst, kommen sicherlich einige Fragen auf. Wie läuft das mit dem Urlaubsgeld? Was ist, wenn ich krank bin? Wann wird mein erster Beitrag von der IG Metall abgebucht? Diese und andere Fragen mit den passenden Antworten findet Ihr hier.

Tabellarischer Vergleich tariflicher und gesetzlicher Urlaub. Zum Vergrößern bitte anklicklen!

1) Ab wann habe ich Anspruch auf tariflichen Urlaub?
Ab einem vollen Beschäftigungsmonat. Dieser muss nicht identisch mit einem Kalendermonat sein. Wer also nur vier Wochen oder weniger arbeitet, hat keinen Anspruch auf tariflichen Urlaub.

2) Wie hoch ist der Unterschied zwischen tariflichem und gesetzlichem Urlaub bei einem Ferienjob?
Tabelle siehe links.

3) Muss ich den ganzen Urlaub nehmen?
Nein. Du kannst Dir auch einen Teil oder den ganzen Urlaub auszahlen lassen, sofern der Arbeitgeber nicht darauf besteht, dass Du den Urlaub nimmst. Auch Du selbst kannst darauf bestehen, dass Dir der Urlaub gewährt wird.

4) Wie viel erhalte ich, wenn ich mir den Urlaub ausbezahlen lasse?

Für jeden Urlaubstag, den Du nicht in Anspruch nimmst und Dir auszahlen lässt, bekommst du circa 110 Euro Urlaubsentgelt.

5) Was ist der Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld?
Als Urlaubsentgelt wird das Geld bezeichnet, das Du während des Urlaubs beziehst (siehe oben). Du gehst also in den Urlaub und bekommst Deine reguläre Vergütung weiter bezahlt. Als (zusätzliches) Urlaubsgeld wird eine Vergütung bezeichnet, die Du zusätzlich zu dem regulär bezahlten Entgelt erhältst. Das sind in den Tarifverträgen der IG Metall bei MBLU 50 Prozent Deines Urlaubsentgelts für jeden Urlaubstag. Bei drei Urlaubstagen liegt das (zusätzliche) Urlaubsgeld bei circa 165 Euro. Bei fünf Urlaubstagen sind es sogar 275 Euro.

6) Wer bezahlt mir das Urlaubsgeld?
Dein Urlaubsgeld wird Dir genau wie das Urlaubsentgelt direkt von Deinem Arbeitgeber ausbezahlt, nicht von der IG Metall. Durch Deine Mitgliedschaft in unserer Gewerkschaft erwirbst Du den Anspruch auf diese Zahlungen. Tarifverträge gelten immer nur für Mitglieder der jeweiligen Gewerkschaft, das heißt nur diese haben einen (einklagbaren) Anspruch auf die Dinge, die in einem Tarifvertrag geregelt sind.

7) Wann wird mir mein Urlaubsgeld ausbezahlt?
Die Abgeltung Deines erworbenen Urlaubsanspruchs sowie die Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgelds erfolgt immer erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn Du beispielsweise vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2015 beschäftigt warst, wirst Du im Juli 2015 eine erste Entgeltabrechnung von Daimler erhalten – auf dieser wird zunächst nur Dein „normales Gehalt“ verzeichnet sein. Erst im August 2015 wirst Du eine erneute Abrechnung von Daimler bekommen, in der die Urlaubstage und das zusätzliche Urlaubsgeld ausbezahlt werden. Daimler kann Dir Deine Urlaubstage nicht früher auszahlen, da die Entgeltabrechnung mit der Erstellung der Abrechnungen bereits Mitte des Monats beginnt, Du zu diesem Zeitpunkt aber noch arbeitest und (rein theoretisch) ja auch noch Urlaub nehmen könntest. Daimler wartet also, bis Dein Arbeitsverhältnis wirklich endgültig beendet ist und zahlt erst dann das Urlaubsentgelt und das Urlaubsgeld aus.

8) Bekomme ich als Ferienjobber auch Urlaubsgeld, wenn ich nicht Mitglied der IG Metall bin?
Nein. Es besteht gesetzlich keinerlei Anspruch auf (zusätzliches) Urlaubsgeld – egal wie lange der Ferienjob dauert.

9) Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag für Ferienbeschäftigte?
Als Ferienarbeitskraft zahlst Du für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1 Prozent vom Bruttoentgelt. Das sind in eurem Deinem Fall 23 Euro. Danach wirst Du automatisch auf den Studierendenbeitrag von 2,05 Euro gesetzt. Wer weniger als einen Monat bei Daimler beschäftigt ist, zahlt von vornherein 2,05 Euro.

10) Ab wann gilt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Im Krankheitsfall haben IG Metall-Mitglieder ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Gesetzlich besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vier Wochen, also ab dem 29. Tag der Beschäftigung. Das heißt, wer nicht in der IG Metall organisiert ist, erhält in den ersten vier Wochen kein Geld, wenn er krank ist – egal ob Du eine Krankmeldung vom Arzt hast oder nicht.

11) An wen kann ich mich wenden, wenn kein Urlaubsgeld bezahlt wurde?

Als erstes solltest Du Dich an den Arbeitgeber wenden und Dich erkundigen, warum Du kein Urlaubsgeld erhalten hast. Dann wende Dich an die IG Metall-Geschäftsstelle oder die Vertrauensleute von Mercedes Ludwigsfelde. Oder Du suchst aus Deinen Unterlagen die passenden Ansprechpartner heraus und setzt Dich mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Falls es bei der Übermittlung der Mitgliedschaft Probleme gabt, melde Dich noch mal bei uns: ludwigsfelde@igmetall.de

12) Wie lange kann ich zu wenig gezahltes Geld einfordern?
Die Ausschlussfristen nach § 16 Manteltarifvertrag betragen drei Monate ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Fällig ist der Anspruch mit Erteilung der Entgeltabrechnung, aus der ersichtlich ist, dass die Urlaubsabgeltung/Entgeltfortzahlung nicht gezahlt wurde. Innerhalb dieser Ausschlussfrist muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden. Schriftlich heißt mit eigenhändiger Unterschrift. Dieses Geltendmachungsschreiben, von dem man auf jeden Fall eine Kopie machen sollte, kann gegen Empfangsquittung auf der Kopie persönlich im Personalbereich bei Mercedes abgegeben, mit der Post oder per Fax an den Arbeitgeber geschickt werden. Bei einer Sendung per Fax solltest Du auf jeden Fall das Sendeprotokoll mit der Bestätigung der ordnungsgemäßen Übermittlung ausdrucken. Eine Übermittlung des eingescannten Dokuments per E-Mail ist unzulässig und keine ordnungsgemäße Geltendmachung!!! Ansprüche, die nicht entsprechend der vorstehenden Regeln rechtzeitig geltend gemacht werden, sind unwiederbringlich verloren.

13) Ich habe neun Wochen gearbeitet und habe nur drei Urlaubstage erhalten – wieso ist das so?

Um fünf Urlaubstage zu erhalten ist es entscheidend, dass Du zwei volle Beschäftigungsmonate bei Mercedes als Ferienarbeiter beschäftigt warst. Dann hast Du durch die IG Metall-Mitgliedschaft Anspruch auf fünf anstatt drei Urlaubstage.

14) Was ist, wenn ich schon Mitglied der IG Metall bin?

Auch Mitglieder müssen das Beitrittsformular noch mal ausfüllen. Sonst erhältst Du die zusätzlichen Leistungen nicht! Denn wir als IG Metall müssen der Personalabteilung von Daimler immer wieder mitteilen, wer Mitglied ist. IG Metall-Mitglieder müssen deshalb auf der Rückseite der Beitrittserklärung ankreuzen, dass sie bereits Mitglied sind.

15) Muss ich als Ferienjobber die Beitrittserklärung der IG Metall auch noch einmal ausfüllen, wenn ich schon mal bei Daimler als Ferienjobber gearbeitet habe und noch Mitglied bin?
Ja, weil Daimler für jeden Ferienjob eine neue Personalakte anlegt. Wir können der Personalabteilung nur Kolleginnen und Kollegen mitteilen, die sich bei uns melden.

16) Was ist, wenn ich in einer anderen DGB-Gewerkschaft Mitglied bin?
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du wechselst die Gewerkschaft: Dann fülle die Beitrittserklärung aus und gebe auf der Rückseite an, in welcher DGB-Gewerkschaft Du Mitglied bist. Der Übertritt zur IG Metall erfolgt danach automatisch. Solltest Du nach dem Ferienjob zu Deiner alten Gewerkschaft zurück wollen, musst Du selbst aktiv werden und Dich bei Deiner ehemaligen Gewerkschaft melden.
 2. Du entscheidest Dich für eine Doppelmitgliedschaft: Dann füllst Du die Beitrittserklärung ganz normal aus und zahlst dann allerdings auch doppelt.

17) Wann wird der Beitrag für die IG Metall das erste Mal abgezogen?

Der Beitrag wird zum ersten Mal zum Anfang des nächsten Monats abgezogen. Anschließend erfolgt eine monatliche Abbuchung.

18) Wie sind die Kündigungsfristen für die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Das heißt, die Kündigung muss sechs Wochen vor Ende des Quartals bei uns eingegangen sein, damit Deine Kündigung zum Quartalsende greift. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschrift erfolgen.

19) Was ist, wenn Ferienarbeitskräfte zwei Mal im Jahr bei Daimler arbeiten?
Das hat keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlagen. Beide Ferienjobs werden unabhängig voneinander behandelt. Das heißt zum Beispiel, wer zwei Mal nur vier Wochen arbeitet, hat in beiden Fällen keinen Urlaubsanspruch.

20) Was muss ich machen, wenn ich krank bin?
Als erstes musst Du Dich bei Deinem Meister vor Arbeitsbeginn krank melden und mitteilen, wie lange Du voraussichtlich krank bist. Dies kann telefonisch oder per E-Mail (Übermittlung- und Lesebestätigung einholen) erfolgen. Es ist ganz wichtig, dass die zuständigen Kollegen im Betrieb Bescheid wissen. Zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bist Du nur verpflichtet, wenn Du länger als drei Tage krank bist. Gut ist es aber trotzdem, wenn Du auch direkt zum Arzt gehst und Dich krankschreiben lässt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kannst Du ebenfalls einscannen und per E-Mail an den Arbeitgeber schicken (Übermittlung- und Lesebestätigung einholen). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kannst Du auch in der Personalabteilung abgeben oder per Post schicken. Sie muss aber in jedem Falle spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen. Dann solltest Du Deine Abrechnung später daraufhin kontrollieren, ob Dir das Geld für den fehlenden Tag abgezogen wurde. Wenn das passiert ist, solltest Du Dich an den Arbeitgeber wenden (siehe oben). Denn als IG Metall-Mitglied hast Du bereits ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

Und hier alle Info´s in <link file:1261 download>Kurzfassung

Und hier geht´s zur <link file:1262 download>Beitrittserklärung für Ferienbeschäftigte

 

Von: kj

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