Corona-Krise

Historischer Einbruch bei der Industrieproduktion

03.04.2020 | Wegen der Corona-Krise ist die Produktion in den meisten wichtigen Betrieben unserer Geschäftsstelle in der Zwischenzeit zum Erliegen gekommen oder wird ab nächster Woche ruhen. Die Ursachen hierfür sind unterschiedlich. Oft sind Zulieferteile problematisch oder die Abnahme der Produkte ungeklärt oder nicht mehr möglich.

Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen müssen in Folge der Corona-Krise erhebliche Lohneinbußen in Kauf nehmen. - Foto: Volker Wartmann

Mercedes in Ludwigsfelde folgt den konzernweiten Vorgaben und befindet sich seit dem 23.03.2020 in einer Betriebsruhe, die von den Kolleginnen und Kollegen durch Urlaub, Zeitkonten oder "T-ZUG-Tagen" zu belegen ist. Es ist nur noch eine Notbesetzung im Betrieb. Ab 06.04.2020 gilt "Kurzarbeit Null" bis vorerst zum 19.04.2020.

Die Konditionen und Aufzahlungsregelungen sind ohne Abstriche aus dem Konzern übernommen worden. Die Kolleginnen und Kollegen erhalten bei Kurzarbeit Null 80,5 Prozent ihrer Nettovergütung.

Flugzeugindustrie:

Wenn bundesweit Terminals geschlossen werden, man darüber diskutiert, den Flughafen Tegel vorzeitig zu schließen und sich die Flotten fast sämtlicher Airlines nahezu komplett am Boden befinden, hat dies auch Auswirkungen auf die Industrie.

Bei Rolls Royce beginnt ab 06.04.2020 ein zweiwöchiger Betriebsurlaub. Dort wird das tarifliche Zusatzgeld verpflichtend für alle Kolleginnen und Kollegen umgewandelt, sodass der Betriebsurlaub damit fast vollständig abgedeckt werden kann. Danach beginnt die Kurzarbeit, deren Umfang noch nicht klar ist. Eine Aufzahlung ist hier je nach Arbeitsausfall zwischen 80 und 90 Prozent der Nettovergütung vereinbart.

Bei der MTU beginnt ebenfalls am Montag ein dreiwöchiger Betriebsurlaub, der über Urlaubsansprüche, tarifliches Zusatzgeld, Arbeitszeitkonten oder unbezahlte Freistellung abzudecken ist. Danach soll voraussichtlich Kurzarbeit in erheblichem Umfange gelten. Umfang und Aufzahlung sind noch nicht vollständig geklärt.

Bei Gestamp in Ludwigsfelde gilt bereits Kurzarbeit Null. Es gibt eine Aufzahlung um 5 Prozent und gegebenenfalls einen tariflichen Anspruch.

Bei Schaeffler in Luckenwalde wurde die Produktion in den vergangenen Wochen auf circa 15 Prozent der normalen Auslastung heruntergefahren. Ab nächster Woche beginnt auch hier die Kurzarbeit, die mit einer Aufzahlung zwischen 80,5 und 95,5 Prozent je nach Arbeitsausfall abgesichert ist.

Die Wildauer Schmiede und Kohl Automotive in Treuenbrietzen befanden sich schon vor Beginn der Pandemie in Kurzarbeit, die nun entsprechend ausgeweitet werden wird.

Bislang noch nicht betroffen sind die Holzbetriebe in Baruth. Dort ist die Zulieferung mit Rohstoffen und vor allem die Abnahme der Produkte durch die Baumärkte und den Export nach wie vor gewährleistet. Bei Pfleiderer und Classen gibt es aber bereits Vereinbarungen oder Zusagen zur Aufzahlung auf ein etwa notwendiges Kurzarbeitergeld.

Ebenfalls noch nicht betroffen ist die Tanslogistik in Waltersdorf. Obwohl die Möbelhäuser von Höffner und Kraft geschlossen sind, werden nach wie vor Möbel ausgeliefert und Küchen montiert.

Eher volle Auftragsbücher und eine gute Auslastung unter erweiterten Sicherheitsvorkehrungen gibt es bei Viessmann Industriekessel in Mittenwalde und Mounting Systems, die Solaranlagen herstellen.

Auch noch nicht betroffen sind die Unternehmen, die Handwerker und Werkstätten mit Nachschub versorgen. Obwohl die polnischen Kolleginnen und Kollegen in der Zwischenzeit fehlen, wird bei Technilog in Ludwigsfelde OBETA in Berlin nach wie vor mit Teilen versorgt. Und auch die Original Teile Logistik in Ludwigsfelde versorgt die Kfz-Werkstätten weiterhin mit Ersatzteilen.

Die Betriebsräte haben unter Hochdruck – mit zum Teil stündlich wechselnden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen – schnell reagiert und fast überall sehr vernünftige Regelungen zur Absicherung der Kolleginnen und Kollegen und zur Vermeidung von Kündigungen gefunden.

Bislang ist es nicht gelungen, auf den Gesetzgeber einzuwirken und die Rahmenbedingungen für die Kurzarbeit oder den Umgang mit dem zusätzlichen Betreuungsaufwand zur Kinderbetreuung wesentlich zu verbessern. Eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gab es bislang ebenso wenig wie eine Steuerbefreiung. Nach wie vor muss das Kurzarbeitergeld mit dem Lohnsteuerjahresausgleich versteuert werden. Den Kolleginnen und Kollegen droht deshalb je nach Dauer der Kurzarbeit noch eine ordentliche Nachforderung vom Finanzamt.

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit findet Ihr in folgendem Ratgeber für Beschäftigte.

Von: vw

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