Berufliche Bildung: BBiG-Novelle

Neues Berufsbildungsgesetz: Verbesserungen, aber noch Handlungsbedarf

30.12.2019 | Mit Beginn des Jahres 2020 tritt das reformierte Berufsbildungsgesetz (BbiG) in Kraft. Die Reform bringt für viele Auszubildende spürbare Verbesserungen. Die IG Metall begrüßt die Reform, vor allem für dual Studierende sieht die Gewerkschaft jedoch noch weiteren Handlungsbedarf. Der Bundestag hatte die Modernisierung des BBiG am 24. Oktober 2019 beschlossen.

Aktion der DGB-Jugend zur Novellierung des BBiG im September 2019 - Foto: IG Metall

„Im Berufsbildungsmodernisierungsgesetz sind viele Punkte verankert, für die wir jahrelang gekämpft haben. Diese Erfolge sind den Aktionen, den starken Diskussionen mit Politikerinnen und Politikern und der Hartnäckigkeit der IG Metall Jugend und der anderen Gewerkschaften zu verdanken“, sagt Astrid Gorsky, Jugendbezirkssekretärin der IG Metall in Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Wir haben aber noch viel vor uns. Grade die Lücke, die immer noch für die dual Studierenden vorhanden ist, gilt es zu schließen. Wir dürfen bei dem Thema nicht lockerlassen. Wir stehen zu jeder Gelegenheit für die Rechte der dual Studierenden ein.“

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, sagte zur Reform des BBiG: „Gute Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine durch die Digitalisierung veränderte Arbeitswelt. Das neue BBiG hat dafür einige gute Grundlagen geschaffen. Vor allem durch die Intervention der Gewerkschaften sei das Gesetz gegenüber dem Reformentwurf deutlich besser geworden. Besonders positiv bewertet die IG Metall die Kostenübernahme für Fachliteratur und die Freistellungstage vor den Abschlussprüfungen für alle Auszubildenden. Aber auch Benner kritisiert, dass der wichtige Schritt fehlt, die Anwendung des BBiG auf dual Studierende zu erweitern.

Mindestausbildungsvergütung
Bei der Mindestausbildungsvergütung wurde im Vergleich zum Referentenentwurf nochmal deutlich nachgebessert. Auf Initiative der DGB-Gewerkschaften wurde die gültige Rechtsprechung zur „Angemessenheit“ von Ausbildungsvergütungen (die Ausbildungsvergütung darf nicht um mehr als 20 Prozent der durchschnittlichen, branchenüblichen Tarif-Ausbildungsvergütung unterschritten werden) ins Gesetz aufgenommen. Die Mindestausbildungsvergütung soll nun außerdem für außerbetriebliche Ausbildungen gelten, was für viele, häufig benachteiligte Jugendliche eine deutliche finanzielle Verbesserung bedeutet.

Kosten für Fachliteratur
Die zusätzliche Übernahme der Kosten für Fachliteratur sorgt für bessere Lehr- und Lernmittel in der betrieblichen Ausbildung. Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Betriebsräte erhalten hier ein neues rechtliches Werkzeug an die Hand um aktuelle, oft sehr teure Fachliteratur, künftig vom Arbeitgeber bezahlen zu lassen.

Freistellung vor der schriftlichen Abschlussprüfung
Die IG Metall begrüßt es außerdem, dass nun alle Auszubildenden an Berufsschultagen und an Arbeitstagen vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. „Dem Wunsch, den Kopf frei zu bekommen vor stressigen Abschlussprüfungen und auch nach langen Berufsschultagen, ist der Gesetzgeber hiermit nachgekommen. Das steigert auch die Ausbildungsqualität. Unsere Interessenvertretungen in den Betrieben müssen dafür sorgen, dass die neuen Regelungen entsprechend umgesetzt werden“, sagt die Bundesjugendsekretärin der IG Metall Stefanie Holtz.

Auch Prüferinnen und Prüfer profitieren von den Änderungen im Gesetz. Sie haben ab sofort einen Rechtsanspruch zur Freistellung für die Prüfertätigkeit. Was hier noch fehlt, ist die Bezahlung. „Die IG Metall wird sich weiterhin für eine bezahlte Freistellung einsetzen, das wäre eine starke Wertschätzung für das Ehrenamt“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.

Dual Studierende nicht im BBiG
Was im neuen BBiG weiterhin fehlt sind die dual Studierenden. Bereits über 100.000 junge Menschen nutzen diese Form der Ausbildung um ins Berufsleben zu starten. Für sie sind weiterhin keine rechtlichen Standards für die betrieblichen Praxisphasen vorgesehen. So gibt es beispielsweise keine Vorgaben für die Qualifikation von Ausbildenden im Betrieb. Vergütung oder Urlaubsanspruch werden auch in Zukunft überwiegend nach dem Willen der Arbeitgeber geregelt. „Die IG Metall wird weiterhin Druck machen, bis es umfassende Schutzrechte auch für dual Studierende im Gesetz gibt“, kündigt Urban an.

„Und auch tarifpolitisch werden wir hier flächendeckende Lösungen anstreben, um eine echte Gleichstellung von Auszubildenden und dual Studierenden zu erreichen. Dass dieses Thema überhaupt eine Rolle spielt geht ebenso auf das langjährige Engagement unserer Aktiven, insbesondere der IG Metall Jugend vor Ort, zurück wie die erzielten Erfolge“, so Stefanie Holtz.

Berufliche Fortbildung ohne qualitative Verbesserungen
In der beruflichen Fortbildung, die an Bedeutung zunimmt, werden keine qualitativen Verbesserungen geschaffen. Stattdessen werden neue Abschlussbezeichnungen in der Fortbildung, "Geprüfte Berufsspezialistin/Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" eingeführt. „Die neuen Bezeichnungen schaffen eher Verwirrung und bringen qualitativ gar nichts. Die IG Metall hat vorgeschlagen, wie in der Ausbildung auch für die Fortbildung Rahmenpläne einzuführen.  Wer an Fortbildung interessiert ist, hätte dann endlich qualitative Standards bei seiner Entscheidung für einen Bildungsanbieter,“ sagt Urban.

 

Von: vw

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