30.04.2020 | Homeoffice ist zwar in aller Munde, aber in vielen Betrieben gar nicht möglich. Bandarbeit lässt sich nicht im Homeoffice erledigen. In Betrieben, in denen es keine Kurzarbeit gibt wie beispielsweise bei Viessmann in Mittenwalde oder im Holzkompetenzzentrum in Baruth oder in Betrieben, in denen die Produktion wieder anläuft, wie beispielsweise bei Mercedes in Ludwigsfelde, stehen Eltern vor einem riesigen Problem: Arbeit oder Kinderbetreuung?
Nicht alle haben die Möglichkeit, ihre Kinder in der Notbetreuung in Kita oder Schule betreuen zu lassen, weil die Industriebetriebe formell nicht systemrelevant sind. Nach dem Arbeitsvertrag besteht grundsätzlich eine Arbeitsverpflichtung, die lediglich über die allgemeinen Freistellungsregelungen ausgesetzt werden kann.
Wer wegen der Kinderbetreuung zu Hause bleiben muss, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz lediglich eine unzureichende finanzielle Entschädigung. Für die Dauer von sechs Wochen sind 67 Prozent der Nettovergütung abgesichert, der Anspruch ist bei 2.016,00 Euro gedeckelt und er gilt nicht in regulären Schulferien. Zusätzlich tun sich Betriebe und Eltern schwer, damit den neuen
Anspruch auf Entschädigung zu beantragen.
Ein Ende des Dilemmas ist nicht absehbar. Wie im Rest der Republik wird auch in Brandenburg sehr zögerlich über die Schulöffnungen und die Öffnung von Betreuungseinrichtungen debattiert.
„Die Situation darf nicht zur Armutsfalle für Eltern werden. Die Absicherung muss klar geregelt und deutlich erhöht werden und Eltern dürfen nicht aus dem Arbeitsleben herausgedrängt werden“, sagt Tobias Kunzmann, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Ludwigsfelde.
Die IG Metall fordert weiter: „Wo möglich, müssen Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden und die Absicherung für Eltern muss dauerhaft gesichert und vor allem erhöht werden.“