06.07.2020 | Die IG Metall ist mit über 230.000 Mitgliedern unter 27 Jahren ist der größte Jugendverband Deutschlands. Wer mitgestalten will: Im Oktober und November wählen die Auszubildenden im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen wieder ihre Vertretung im Betrieb. Wer darf wählen und wie läuft die Wahl ab?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist wie der Betriebsrat als Gremium zur Vertretung der Beschäftigten-Interessen im Betriebsverfassungsgesetz (Paragrafen 61–71) verankert. Denn junge Kolleginnen und Kollegen haben im Betrieb ganz eigene Interessen. Ihnen ist es zum Beispiel wichtig, dass die Ausbildungsbedingungen stimmen, dass Auszubildende zum Beispiel nicht für Kaffee kochen oder Besendienste eingesetzt werden oder dass die Auszubildenden nach Ende ihrer Ausbildung oder dem dualen Studium unbefristet übernommen werden.
Die JAV ist die betriebliche Interessensvertretung für Auszubildende, dual Studierende und Beschäftigte unter 27 Jahren. Was sich umständlich anhört, ist das Sprachrohr der jungen Beschäftigten im Betrieb – sie ist Euer eigenes Gremium. Sie organisiert Versammlungen für alle Jugendlichen und Auszubildenden in Eurem Betrieb. Das bedeutet: Wer sich für seine Interessen stark macht, kann auch schon als Auszubildender in der JAV mitbestimmen – alle anderen machen, was der Chef sagt.
In der JAV könnt Ihr Euch austauschen und besprechen, was ansteht. Die JAV bietet regelmäßige Sprechstunden an und hält den Kontakt zum Betriebsrat. So kann sie dafür sorgen, dass Eure Interessen berücksichtigt und umgesetzt werden.
Bei den JAV-Wahlen im Oktober und November bestimmt Ihr, wer Eure Interessen und Rechte in den nächsten zwei Jahren gegenüber der Betriebsleitung vertritt und Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner bei Problemen ist. Ihr wählt dabei Eure Vertreter aus Eurer Mitte. Die Wahlen finden diesmal in einem Jahr statt, das deutlich unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie steht. Umso wichtiger ist die Wahlbeteiligung. Denn: „Für die aktuellen Herausforderungen in der Krise ist es besonders wichtig die betrieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten zu nutzen und die Zukunft aktiv mitzugestalten. Für Auszubildende, dual Studierende und junge Beschäftigte ist eine starke Jugend- und Auszubildendenvertretung vor Ort ein wichtiger Pfeiler für eine sichere Zukunft“, sagt Astrid Gorsky, Jugendsekretärin der IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Betriebsräte, JAVen und die IG Metall vor Ort müssen jetzt mehr denn je gemeinsam agieren und die Ausbildung vor Ort für die Regionen mitgestalten. Übernahme, Ausbildungsplatzsicherung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung sind die Grundlage für den Weg aus der Krise. Um all das umzusetzen, machen die Interessenvertetungen vor Ort den entscheidenden Unterschied!“
Wählen dürfen alle Beschäftigten, die am Wahltag noch nicht volljährig sind, sowie alle Auszubildenden und dual Studierenden, die am Tag der Wahl noch keine 25 sind. Ein Mindestalter für Kandidaten gibt es nicht und sie müssen auch nicht seit einer bestimmten Zeit im Betrieb beschäftigt sein.
Wenn Du Dich zur Wahl aufstellen lassen möchtest, wende Dich an Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort. Dort bekommst Du alle notwendigen Informationen. Oder sprich direkt die Jugendsekretäre Deiner IG Metall vor Ort an. Wie eine JAV arbeitet, erfährst Du in diesem Video.