22.02.2022 | Der ein oder andere Kollege hat zwei abgesagte Schichten aus dem Februar 2021 geltend gemacht. Bei Schichtabsagen kann die Arbeit nur binnen neun Monaten nachgeholt und müssen danach wieder gutgeschrieben werden. Wir als IG Metall und Vertrauensleute haben die Geltendmachung zwar nicht unterstützt, sie sind aber in der Sache korrekt.
IG Metall-Mitglieder erhalten hier Rechtsschutz. Die tariflichen Ausschlussfristen müssen aber beachtet werden. Danach muss innerhalb von drei Monaten nach Geltendmachung auch eine Klage eingereicht werden. Ist der Anspruch also Anfang Dezember geltend gemacht worden, muss die Klage Anfang März eingereicht werden.