11.07.2018 | Neue Dienststelle, 170 Kilometer von zu Hause entfernt, Arbeitsantritt am nächsten Tag. Klingt wie ein schlechter Scherz, war für einen Beschäftigten im brandenburgischen Zossen aber bittere Realität. Doch der fügte sich nicht bedingungslos.
Ein Logistikunternehmen aus Zossen in Brandenburg hatte einem seiner Lagerarbeiter gekündigt. Dagegen klagte der Beschäftigte erfolgreich. Der Arbeitgeber musste die Kündigung zurücknehmen.